Allein in Osnabrück sind zur Bearbeitung der zu erwartenden neuen Anträge auf Wohngeldzuschuss 19 zusätzliche Planstellen erforderlich. Die werden allein im Jahr 2023 mehr als 1,1 Mio. EUR kosten“, teilt Günter Sandfort, stellvertretender Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschuss, mit.
„Seit Jahren fordert der Gesetzgeber eine Reduzierung der Bürokratie in der Verwaltung. Warum schafft man bei neuen Vorhaben, wie der Wohngeldreform, dann trotzdem noch mehr Bürokratieaufwand, anstatt die Prozesse zu verschlanken?“ fragt Bürgermeisterin Eva-Maria Westermann.
Die Kommunen stehen indes vor immensen finanziellen Herausforderungen. Allein in der Stadt Osnabrück wird für das kommende Jahr ein Defizit von ca. 66 Mio. EUR erwartet. „Die Wohngeldreform darf nicht auf den Rücken der Kommunen umgesetzt werden. Deshalb muss der Bund nicht nur die Leistungen für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern auch die damit einhergehenden gestiegenen Personalkosten übernehmen“, sagt Sandfort.
„Außerdem sind gravierende und umfassende Nachweiserleichterungen sowie Prozessoptimierungen erforderlich. Der Fachkräftemangel erschwert die Suche nach Personal für die Verwaltung bereits, so dass sich die Frage stellt, ob die vorgesehenen Stellen überhaupt qualifiziert besetzt werden können“, teilen Westermann und Sandfort abschließend mit.