6. Sep 2021

Anpassung der Förderrichtlinie für Lastenräder

Die CDU-Stadtratsfraktion hat für die Sitzung des Verwaltungsausschusses beantragt, dass das Thema „Förderrichtlinie für Lastenräder“ auf die Tagesordnung gesetzt wird.

In diesem Antrag wird die Verwaltung gebeten, „die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffung von Lastenrädern“ bedarfsorientierter zu gestalten. Die Richtlinie soll dahingehend angepasst werden, dass zweispurige Lastenräder, die einen Radstand von 138 cm unterschreiten, ebenfalls förderfähig werden.

2019 hat der Rat der Stadt Osnabrück die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffung von Lastenrädern“ zur kommunalen Förderung von Lastenrädern beschlossen. Ziel ist es, das Lastenrad als attraktive Alternative zum PKW im städtischen Verkehr zu fördern. Seit Etablierung der Richtlinie wird das Programm von Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen.

In der 2019 beschlossenen Richtlinie waren Lastenräder zunächst förderfähig, wenn sie einen verlängerten – nicht näher definierten – Radstand aufwiesen. Aufgrund von Schwierigkeiten der juristischen Auslegung dieses Satzes, kam es 2020 zu entsprechender Präzisierung, dass Lastenräder dann förderfähig sind, wenn sie einen Radstand von mindestens 138 cm aufweisen. Bei der Festlegung des Radstandes hat sich die Verwaltung nach eigenen Angaben an marktüblichen Modellen und bereits existierenden Richtlinien anderer Städte orientiert. Zudem schließe der gewählte Mindestradstand die Förderung von Fahrrädern aus, die lediglich über einen verlängerten / verstärkten Gepäckträger verfügten.

Gerade die Lastenräder in doppelspuriger Bauweise (dreirädrig) werden gerne von Familien genutzt. Da sie aber einen Radstand von unter 138 cm aufweisen, werden sie derzeit abgelehnt.

 

Zur Person

Dr. E.h. Fritz Brickwedde

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