Marius Keite, Fraktionsvorsitzender der CDU Osnabrück, betont: „Wir haben eine Einführung der Grundsteuer C von Beginn an kritisch gesehen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen unsere Bedenken. Es handelt sich um einen immensen Verwaltungsaufwand, und es ist fraglich, ob der gewünschte Effekt, nämlich die Mobilisierung von Bauland, überhaupt erzielt wird. Die einzig konkrete Idee aus dem der Grundsatzvereinbarung der Ratsmehrheit ist damit kläglich gescheitert. Wir brauchen weniger Bürokratie zur Schaffung von Wohnraum statt neuer Steuern der bürokratischen Extraklasse für Osnabrücker Eigenheimbesitzer mit einem großen Garten.“
Laut Stadtverwaltung sind aktuell rund 1.537 Baulücken in Osnabrück vorhanden, von denen jedoch nur 699 Grundstücke theoretisch unter die Grundsteuer C fallen könnten. Und selbst bei diesen muss die Bebaubarkeit zum Teil noch individuell geprüft werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung, Florian Schwab, sieht vor allem die Umsetzung kritisch: „Wir befinden uns in einer Zeit, in der viele Kommunen mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ohnehin schon vor großen Herausforderungen stehen. Eine zusätzliche Grundsteuer einzuführen, bei geringem Ertrag und rechtlichen Unsicherheiten der Grundstückseigentümer, erscheint uns verwaltungsökonomisch unsinnig.“
Die Erinnerung an die Bauflächensteuer aus den 1960er Jahren, die nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft wurde, weil der erhoffte Effekt ausblieb, sollte allen Entscheidungsträgern eine Mahnung sein. „Wir sollten aus der Vergangenheit lernen und nicht denselben Fehler erneut machen“, warnt Marius Keite.
Florian Schwab ergänzt: „Die Steuerungswirkung ist vermutlich kaum bis gar nicht vorhanden. Für Immobilienspekulanten ist die Zusatzbelastung zu vernachlässigen. Immobilieneigentümer mit geteilten Grundstücken in zweiter Reihe spüren die zusätzlichen Kosten jedoch deutlich. Bevor man sich hier auf ein bürokratisches Abenteuer einlässt, sollten die Erfahrungen anderer Kommunen abgewartet werden.“
Die CDU-Fraktion unterstützt daher den Vorschlag der Stadtverwaltung, über eine Einführung der Grundsteuer C frühestens zum 1.1.2027 nachzudenken.