5. Sep 2023

Landesregierung bricht Wahlversprechen zur Verbesserung der frühkindlichen Betreuung

Die von der Landesregierung erlassenen Richtlinien zur Förderung im frühkindlichen Bereich bleiben weit hinter den Versprechungen aus dem Landtagswahlkampf zurück. Obwohl die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg immer wieder den hohen Wert der Kinderbetreuung betont, handelt sie nicht entsprechend. „Über ein Jahr hat sich die Ministerin Zeit gelassen, um entsprechende Richtlinien zu verfassen und das Ergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen“, so die Bürgermeisterin von Osnabrück, Eva-Maria Westermann (CDU).

So führt die Befristung der Förderung bis zum 31. Juli 2025 dazu, dass die geförderten Zusatzkräfte nicht entfristet werden können. „Dies steht dem Werben um neue Betreuungskräfte massiv im Weg“, erklärt Westermann weiter. „Wir müssen den Menschen, die sich entscheiden die Betreuung unsere Kinder zu übernehmen eine berufliche Perspektive bieten. Nur so können wir Fachkräfte dauerhaft qualifizieren und binden.“

Zusätzlich ist das finanzielle Volumen der Richtlinien bei weitem nicht ausreichend. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr führt zu einem massiven Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten. Trotzdem hat die Landesregierung im Haushaltsentwurf keinerlei Finanzierungsmittel für den Neubau von Krippen oder Kindertagesstätten vorgesehen. „Hier steht das Land in der Pflicht den Kommunen zur Seite zu stehen“, führt der Fraktionsvorsitzende der CDU Stadtratsfraktion Marius Keite aus. „Wer den Rechtsanspruch für die Kinderbetreuung, den wir ausdrücklich unterstützen, einführt, kann die Städte und Gemeinden im Anschluss nicht im Regen stehen lassen. Die Finanzierung muss im Vorfeld besprochen und geklärt werden. Und die Kommunen müssen sich auf die Versprechungen verlassen können.“

Auch die steigenden Betriebskosten werden derzeit vom Land nur mit circa einem Drittel refinanziert. Allein durch die Tarifabschlüsse im TVöD werden die Personalkosten deutlich steigen. Ein Inflationsausgleich für die sonstigen steigenden Kosten ist offensichtlich ebenfalls nicht vorgesehen. „Die Stadt Osnabrück steht vor einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung, die durch die Landesregierung maßgeblich verursacht wurde, und wird gleichzeitig aufgefordert den städtischen Haushalt auszugleichen und ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen“, so Keite. „Hier wird das immer wieder beschworene Subsidiaritätsprinzip mit Füßen getreten.“

„Auch in Zukunft werden wir uns wie in der Vergangenheit dafür einsetzen, dass Betreuungsangebote ausgebaut und nachhaltig verbessert werden“, verspricht Eva-Maria Westermann. „Trotzdem muss die Landeregierung ihrer Verantwortung nachkommen und deutlich mehr leisten. Und dies erheblich schneller als sie es zu Beginn der Legislaturperiode getan hat.“

 

Zu den Personen

Eva-Maria Westermann

Meller Landstraße 135
49086 Osnabrück
Mobil: 0151/52934576
eva-maria.westermann@osnanet.de

Marius Keite

Roonstraße 18
49076 Osnabrück
Mobil: 0171/3696643
mkeite@web.de

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